BrandschutzunterweisungWir machen Ihre Mitarbeiter fit in Sachen Brandschutz
Die regelmäßige Brandschutzunterweisung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten mindestens einmal jährlich über Brandgefahren, Schutzmaßnahmen und das richtige Verhalten im Notfall zu unterweisen.
Maack Consulting übernimmt diese Unterweisungen fachgerecht und praxisnah – direkt in Ihrem Unternehmen oder in unserer modernen Brandschutz Academy. Unsere qualifizierten Brandschutzbeauftragten vermitteln verständlich und strukturiert alle relevanten Inhalte, angepasst an Ihre betrieblichen Gegebenheiten, Arbeitsabläufe und Gefährdungsbeurteilungen.
Im Mittelpunkt stehen unter anderem die Entstehung und Ausbreitung von Bränden, typische Brandrisiken am Arbeitsplatz, Brandklassen und Löschmittel sowie die betrieblichen Alarmierungs- und Evakuierungsabläufe. Darüber hinaus werden Flucht- und Rettungswege, Sammelplätze, Verantwortlichkeiten im Brandfall sowie der sichere Umgang mit vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen erläutert. Auf Wunsch integrieren wir auch praktische Demonstrationen oder Löschübungen.
Eine professionelle Brandschutzunterweisung sensibilisiert Ihre Mitarbeitenden nachhaltig, stärkt die Handlungssicherheit im Ernstfall und unterstützt Sie dabei, gesetzliche Anforderungen zuverlässig zu erfüllen. So leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Schutz von Menschen, Sachwerten und betrieblichen Abläufen.
Die wichtigsten Fakten zur Brandschutzunterweisung
- Gesetzliche Grundlage: §12 ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2
- Turnus: mindestens einmal jährlich
- Zielgruppe: alle Beschäftigten eines Unternehmens
- Inhalte: Brandgefahren, Verhalten im Notfall, Alarmierung, Evakuierung
- Optional: praktische Demonstrationen oder Löschübungen
Terminvereinbarung:
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Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter +49 (0) 40 / 790 15 40 oder per E-Mail bei uns.
